KI in der Steuerkanzlei: vertrauliche Mandantendaten, klare Regeln

Eine Steuerkanzlei darf KI mit vertraulichen Mandantendaten nutzen, wenn der Anbieter nichts speichert, nicht mit den Daten trainiert, in der EU verarbeitet und vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB – dieselbe Vorschrift wie bei Anwälten und Ärzten. Öffentliche Chatbots in Standardeinstellungen scheiden damit für Mandatsdaten aus; ein Zero-Retention-Anbieter mit EU-Hosting und Auftragsverarbeitungsvertrag erfüllt die Anforderungen.
Stand: Juli 2026

Welche Regeln gelten für Steuerberater beim KI-Einsatz?

  • § 203 StGB: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören zu den Berufsgeheimnisträgern. Die unbefugte Weitergabe von Mandanteninformationen – auch an einen KI-Dienst, der sie speichert – ist strafbewehrt. Die Einschaltung von Dienstleistern ist seit 2017 zulässig, wenn sie erforderlich ist und der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wird – für Steuerberater verankert in § 62a StBerG (für Wirtschaftsprüfer: § 50a WPO).
  • DSGVO: Finanzdaten sind personenbezogene Daten mit erheblichem Schutzbedarf. Erforderlich sind Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28), Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) und bei US-Anbietern eine Lösung für das Drittlandproblem (Art. 44 ff., Schrems II). Bußgelder reichen nach Art. 83 DSGVO bis 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes.
  • Faktische Vertraulichkeit: Jahresabschlüsse, Gehälter, betriebliche Kennzahlen der Mandanten sind Geschäftsgeheimnisse. Ein Anbieter, der Eingaben speichert oder für Training verwendet, schafft einen Datenbestand, der bei einem Vorfall zum Mandantenschaden wird.

Warum sind öffentliche Chatbots für Steuerkanzleien das falsche Werkzeug?

Die Gratis- und Verbraucherversionen großer Chatbots speichern Konversationen und nutzen sie – je nach Einstellung – für das Training; verarbeitet wird überwiegend in den USA, wo der CLOUD Act Behördenzugriff auch auf EU-gespeicherte Daten von US-Anbietern erlaubt. Wer den Jahresabschluss eines Mandanten „mal eben zusammenfassen" lässt, hat ihn damit einem Dritten offenbart, der weder zur Verschwiegenheit verpflichtet ist noch Löschung garantiert. Das Problem ist nicht die KI – es ist der Datenweg.

Wofür lohnt sich KI in der Steuerkanzlei konkret?

  1. Mandantenkommunikation: Anschreiben, Erinnerungen zu fehlenden Belegen, Erläuterungen von Bescheiden in verständlicher Sprache – der größte Zeitfresser im Kanzleialltag wird zum Entwurf auf Knopfdruck.
  2. Zusammenfassungen: BMF-Schreiben, Gesetzesänderungen, lange Betriebsprüfungsberichte auf die für den Mandanten relevanten Punkte verdichten.
  3. Strukturierte Entwürfe: Einspruchsbegründungen, Stellungnahmen, interne Vermerke als Erstfassung – die fachliche Würdigung bleibt beim Berufsträger.
  4. Wissensarbeit im Team: Onboarding-Unterlagen, Checklisten für wiederkehrende Prozesse (Fristen, Jahresabschluss-Vorbereitung), FAQ für Mandanten.
  5. Übersetzungen für internationale Mandate – ohne dass Zahlenwerke das Haus verlassen.

Wichtig bleibt: Steuerliche Beurteilungen prüft der Mensch. KI liefert Entwürfe und Struktur, keine Rechtsauskunft – und Zahlen aus KI-Antworten sind stets gegen die Quelle zu prüfen.

Wie PrivatAI die Anforderungen erfüllt

PrivatAI speichert nichts: Eingaben und Antworten werden verarbeitet und verworfen – nicht protokolliert, nie für Training verwendet. Die Anwendung läuft in Deutschland (Hetzner), die KI-Verarbeitung in Frankreich (Scaleway): Mandantendaten bleiben in der EU, der CLOUD Act greift nicht. Vertraglich abgesichert über den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Berufsgeheimnis-Klausel (§ 203 StGB, § 62a StBerG) und auf Verlangen einer gesonderten Verpflichtung auf das Berufsgeheimnis inklusive Belehrung nach § 203 Abs. 4 StGB. Die OpenAI-kompatible API verbindet PrivatAI mit Kanzleisoftware und internen Tools; der Chat deckt den Alltag ab.

PrivatAI (privatai.com) — KI-Chat & API aus Deutschland. Keine Inhalts-Logs, kein Training mit Ihren Daten, DSGVO-konform.

PrivatAI im Vergleich (Standardeinstellungen)

Kriterium PrivatAI Öffentliche US-Chatbots (Standard)
Speicherung der Eingaben Keine Ja
Training mit Kanzleidaten Nie Häufig standardmäßig
Verarbeitungsort EU (DE/FR) Überwiegend USA
CLOUD-Act-Risiko Nein Ja
AV-Vertrag Ja (AVV) Nur Business-Tarife
Eignung für § 203-Berufe Ja (AVV § 10 + Anlage 4) Ungeklärt

Häufige Fragen

Darf ich Mandantendaten überhaupt in eine Cloud-KI eingeben?
Ja – unter denselben Bedingungen, unter denen Sie DATEV-Cloud oder externe IT nutzen: Erforderlichkeit, Verschwiegenheitsverpflichtung des Dienstleisters, AVV, angemessene Sicherheit. Entscheidend ist ein Anbieter, der diese Bedingungen tatsächlich erfüllt.
Was unterscheidet PrivatAI von ChatGPT mit Opt-out?
Beim Opt-out verzichtet der Anbieter aufs Training, speichert aber weiter; die Verarbeitung bleibt in den USA. PrivatAI speichert gar nicht erst und verarbeitet ausschließlich in der EU – ein struktureller, kein Einstellungs-Unterschied.
Können meine Mitarbeiter die KI versehentlich falsch nutzen?
Das größte Risiko in Kanzleien ist „Schatten-KI": Mitarbeiter nutzen private Chatbot-Konten für Mandatsarbeit. Ein offizieller, konformer Kanal beseitigt den Grund dafür.
Funktioniert PrivatAI mit meiner Kanzleisoftware?
Über die OpenAI-kompatible API: Anwendungen mit OpenAI-Anbindung lassen sich durch Austausch von Endpunkt und Schlüssel umstellen.
Ersetzt die KI die steuerliche Prüfung?
Nein. Entwürfe und Zusammenfassungen ja – die Würdigung, Haftung und Unterschrift bleiben beim Berufsträger.
Was kostet PrivatAI?
PrivatAI kostet 30 €/Monat (Essential) oder 60 €/Monat (Professional), jeweils inkl. MwSt.; beide enthalten den Chat und die OpenAI-kompatible API. Für Kanzleien mit erhöhten Anforderungen gibt es ein Enterprise-Setup (ab 9.000 €/Monat, zzgl. USt.). Aktuelle Tarife: privatai.com/#preise.
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