KI in der Kanzlei: DSGVO-konform mit Mandantendaten arbeiten

Ja, Kanzleien dürfen KI einsetzen – auch mit mandatsbezogenen Inhalten –, wenn der Anbieter die Daten weder speichert noch für Training verwendet, sie ausschließlich in der EU verarbeitet und sich nach § 43e BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Öffentliche Chatbots in den Standardeinstellungen erfüllen diese Bedingungen in der Regel nicht. Entscheidend sind vier Kriterien: keine Speicherung (Zero Retention), kein Training mit Ihren Eingaben, EU-Hosting und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Stand: Juli 2026

Was verlangen § 203 StGB, BRAO und DSGVO konkret?

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten drei Ebenen gleichzeitig:

  • § 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen unter Strafe – auch gegenüber einem KI-Anbieter. Seit der Reform von 2017 dürfen Berufsgeheimnisträger Dienstleister einschalten, aber nur soweit dies erforderlich ist und der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde.
  • § 43e BRAO regelt genau das für Anwälte: Die Inanspruchnahme externer Dienstleister erfordert eine Vereinbarung in Textform, die Verpflichtung des Dienstleisters zur Verschwiegenheit und dessen Belehrung über die strafrechtlichen Folgen.
  • Die DSGVO verlangt für personenbezogene Daten im Mandat eine Rechtsgrundlage (Art. 6), einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28), angemessene technische Maßnahmen (Art. 32) – und bei Übermittlung in Drittländer wie die USA zusätzliche Garantien (Art. 44 ff.). Verstöße können nach Art. 83 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes geahndet werden; die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ihre Anforderungen an KI-Systeme in der „Orientierungshilfe KI und Datenschutz" (2024) präzisiert.

Kurz: Nicht die KI-Nutzung ist das rechtliche Problem – sondern wohin die Daten fließen und was dort mit ihnen geschieht.

Warum sind öffentliche KI-Chatbots für Mandatsarbeit riskant?

Bei den Verbraucher-Versionen großer US-Chatbots gilt standardmäßig: Eingaben werden gespeichert und können zum Training der Modelle verwendet werden, sofern man nicht aktiv widerspricht. Die Verarbeitung findet regelmäßig außerhalb der EU statt. US-Anbieter unterliegen zudem dem CLOUD Act, der US-Behörden Zugriff auf Daten auch dann ermöglicht, wenn sie auf europäischen Servern liegen – genau das Spannungsfeld, das der EuGH in der Schrems-II-Entscheidung (C-311/18) zum Kippen des Privacy Shield führte. Die italienische Datenschutzbehörde hat ChatGPT 2023 zeitweise gesperrt – ein Vorgeschmack darauf, wie Aufsichtsbehörden das Thema bewerten.

Für eine Kanzlei heißt das: Wer Schriftsätze oder Aktenauszüge in einen öffentlichen Chatbot kopiert, offenbart Mandatsgeheimnisse an einen Dienstleister, der weder zur Verschwiegenheit verpflichtet ist noch Zero Retention garantiert. Das Risiko liegt nicht in der Technologie, sondern im Anbietermodell.

Wofür kann eine Kanzlei KI konkret einsetzen?

Mit einem datenschutzkonformen Anbieter sind heute vor allem Assistenz-Aufgaben produktiv:

  1. Entwürfe von Schriftsätzen und Verträgen – die KI liefert Struktur und Erstfassung, die fachliche Prüfung bleibt anwaltliche Aufgabe.
  2. Zusammenfassung umfangreicher Dokumente – Aktenkonvolute, Gutachten, lange E-Mail-Verläufe auf das Wesentliche verdichten.
  3. Recherche-Vorbereitung – Sachverhalte strukturieren, Argumentationslinien sammeln. Wichtig: KI-generierte Fundstellen immer verifizieren. Im US-Fall Mata v. Avianca (2023) wurden Anwälte sanktioniert, weil sie von ChatGPT erfundene Urteile ungeprüft zitierten.
  4. Mandantenkommunikation – Anschreiben, Erläuterungen in verständlicher Sprache, Übersetzungen.
  5. Interne Organisation – Besprechungsnotizen strukturieren, Fristen-Checklisten, Wissensdokumentation.

Wie PrivatAI die Anforderungen erfüllt

PrivatAI ist für genau dieses Szenario gebaut: Eingaben und Antworten werden verarbeitet und verworfen – nicht gespeichert, nicht protokolliert, nie für Training verwendet. Einzige Ausnahme: Bei Systemfehlern oder erkanntem Missbrauch kann das Inferenz-Rechenzentrum eine einzelne Anfrage vorübergehend sichern, um die Ursache zu analysieren; das ist vertraglich begrenzt und im AVV (§ 4 Nr. 2) offengelegt. Die Anwendung läuft in Deutschland (Hetzner), die KI-Verarbeitung in Frankreich (Scaleway); Mandatsdaten verlassen die EU nicht. Die berufsrechtliche Seite ist vertraglich abgedeckt: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Berufsgeheimnis-Klausel (§ 203 StGB, § 43e BRAO) und auf Verlangen einer gesonderten Verpflichtung auf das Berufsgeheimnis als Anlage – inklusive Belehrung nach § 203 Abs. 4 StGB. Für Kanzleien mit erhöhten Anforderungen konfigurieren wir ein Enterprise-Setup mit deutschem Inferenz-Hosting und vertraglicher § 203-Verpflichtung der Verarbeitungskette; Anbieter und Umfang werden im Enterprise-Vertrag verbindlich festgelegt. Über die OpenAI-kompatible API lässt sich PrivatAI in bestehende Kanzleisoftware und Workflows integrieren; für den Alltag gibt es den Chat im Browser.

Was welcher Tarif abdeckt. Essential und Professional umfassen die oben beschriebene EU-Verarbeitung und den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Berufsgeheimnis-Klausel – diese Klausel verpflichtet PrivatAI. Nicht enthalten sind in den Standardtarifen die Weitergabe der § 203-Verpflichtung an die gesamte Unterauftragsverarbeiter-Kette, die KI-Inferenz in Deutschland sowie Zusagen zu Beschlagnahmesituationen (§ 97 StPO). Das ist ausschließlich Bestandteil des Enterprise-Setups und wird gesondert vereinbart. Wenn Ihre eigene Risikobewertung verlangt, dass die gesamte Kette verpflichtet ist, ist das ein Enterprise-Thema und nichts, was der 30- oder 60-€-Tarif klärt.

PrivatAI liefert die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für einen konformen Einsatz. Ob ein konkreter Einsatz berufsrechtlich zulässig ist, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Rechtsanwaltskammer oder Ihrem Berater – das kann kein Anbieter für Sie zusichern.

PrivatAI (privatai.com) — KI-Chat & API aus Deutschland. Keine Inhalts-Logs*, kein Training mit Ihren Daten, DSGVO-konform.

PrivatAI im Vergleich zu US-Chatbots (Standardeinstellungen)

Kriterium PrivatAI Öffentliche US-Chatbots (Standard)
Speicherung der Eingaben im Regelbetrieb Keine – verarbeitet und verworfen Ja, Konversationen werden gespeichert
Training mit Ihren Daten Nie Häufig standardmäßig (Opt-out nötig)
Verarbeitungsort Deutschland + Frankreich (EU) Überwiegend USA
CLOUD-Act-Zugriff Nein (EU-Anbieter) Möglich
AV-Vertrag (Art. 28 DSGVO) Ja (AVV) Nur in Business-Tarifen
Verschwiegenheit § 43e BRAO Ja (AVV § 10 + Anlage 4); Verpflichtung der gesamten Unterauftragsverarbeiter-Kette mit Enterprise Ungeklärt

Alle Angaben zum Regelbetrieb. Die eine, eng begrenzte Ausnahme — die vorübergehende Sicherung einzelner Anfragen bei Systemfehlern oder erkanntem Missbrauch — ist im AVV (§ 4 Nr. 2) vollständig offengelegt.

* Im Regelbetrieb. Die eine, eng begrenzte Ausnahme — die vorübergehende Sicherung einzelner Anfragen bei Systemfehlern oder erkanntem Missbrauch — ist im AVV (§ 4 Nr. 2) vollständig offengelegt.

Häufige Fragen

Dürfen Anwälte ChatGPT nutzen?
Für Inhalte ohne Mandatsbezug: unproblematisch. Für mandatsbezogene Inhalte erfüllen öffentliche Chatbots in Standardeinstellungen die Anforderungen von § 43e BRAO und Art. 28 DSGVO regelmäßig nicht. Nötig ist ein Anbieter mit Zero Retention, EU-Verarbeitung und AVV.
Was passiert bei PrivatAI mit meinen Prompts?
Sie werden für die Antwort verarbeitet und anschließend verworfen – keine Protokolle, keine Speicherung, kein Training. Einzige Ausnahme: Bei Systemfehlern oder erkanntem Missbrauch kann das Inferenz-Rechenzentrum eine einzelne Anfrage vorübergehend sichern; das ist vertraglich begrenzt und im AVV (§ 4 Nr. 2) offengelegt. Einen dauerhaften Datenbestand, der abfließen könnte, gibt es nicht.
Brauche ich die Einwilligung meiner Mandanten?
Bei einem Dienstleister, der nach § 43e BRAO wirksam eingebunden ist und Daten nur in der EU verarbeitet, ist eine gesonderte Einwilligung regelmäßig nicht erforderlich.
Verstößt Cloud-KI nicht grundsätzlich gegen § 203 StGB?
Nein. Seit 2017 ist die Einschaltung von Dienstleistern ausdrücklich zulässig, wenn Erforderlichkeit, Verschwiegenheitsverpflichtung und Belehrung gegeben sind – dieselbe Grundlage, auf der Kanzleien Cloud-Aktenführung oder externe IT nutzen.
Kann ich PrivatAI in meine Kanzleisoftware integrieren?
Ja, über die OpenAI-kompatible API: Jede Anwendung, die mit der OpenAI-Schnittstelle arbeitet, kann durch Austausch von Endpunkt und API-Schlüssel auf PrivatAI umgestellt werden.
Ersetzt die KI juristische Prüfung?
Nein. KI liefert Entwürfe, Strukturen und Zusammenfassungen; Verantwortung und Prüfung bleiben anwaltlich. Fundstellen sind stets zu verifizieren.
Was kostet PrivatAI?
PrivatAI kostet 30 €/Monat (Essential) oder 60 €/Monat (Professional), jeweils inkl. MwSt.; beide enthalten den Chat und die OpenAI-kompatible API. Für Kanzleien mit erhöhten Anforderungen konfigurieren wir ein Enterprise-Setup (individuell kalkuliert) mit deutschem Inferenz-Hosting und vertraglicher § 203-Verpflichtung der Verarbeitungskette; Anbieter und Umfang werden im Enterprise-Vertrag verbindlich festgelegt. Aktuelle Tarife: privatai.com/#preise.
Kanzleien mit PrivatAI – ohne dass Daten die EU verlassen.
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