Enterprise — Deutschland-Hosting für Berufsgeheimnisträger
Unverbindliche Produktinformation. Rechte und Pflichten entstehen ausschließlich durch den individuell geschlossenen Enterprise-Vertrag. Das Enterprise-Setup wird gesondert vereinbart und ist nicht Bestandteil der Standard-Tarife.
Stand: Juli 2026
Für wen
Für Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u. a.) und andere Organisationen mit erhöhten Vertraulichkeits- und Beschlagnahmeschutz-Anforderungen. „Geheimnisschutzdaten" bezeichnet dabei die fremden Geheimnisse, die der beruflichen Schweigepflicht des Kunden unterliegen (vgl. die Verpflichtungserklärung nach § 203 StGB, Anlage 4 zum AVV).
Was das Enterprise-Setup zusätzlich bietet
- Deutsches Hosting der KI-Inferenz. Die Modelle werden in einem deutschen Rechenzentrum betrieben – nicht in Frankreich. Keine Speicherung, kein Training, keine Einsehbarkeit der Eingaben und Ausgaben. Der konkrete Anbieter wird je nach Anforderung gewählt (deutsches Hosting bzw. Confidential Computing) und im Enterprise-Vertrag verbindlich benannt.
- § 203 StGB — Berufsgeheimnis. Der eingesetzte Unterauftragsverarbeiter verpflichtet sich vertraglich zur Wahrung der Geheimnisschutzdaten, verpflichtet seine Mitarbeitenden auf § 203 Abs. 4 StGB und gibt diese Zusage die Verarbeitungskette hinunter weiter. Zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Anbieters (Anlage 4 zum AVV) entsteht so eine durchgängige vertragliche § 203-Kette.
- Umgang mit Beschlagnahmesituationen (§ 97 Abs. 2 StPO). Der Beschlagnahmeschutz für Daten bei Dienstleistern ist gesetzlich nicht abschließend geklärt. Im Enterprise-Vertrag wird deshalb das Verhalten vertraglich festgelegt: Geheimnisschutzdaten werden nicht freiwillig herausgegeben; gegen Beschlagnahmen wird, soweit rechtlich möglich, Widerspruch eingelegt, und der Kunde wird unverzüglich benachrichtigt, soweit gesetzlich zulässig. Ob im Einzelfall ein Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 2 StPO besteht, hängt von den Umständen ab und wird nicht zugesichert.
- Dedizierte Infrastruktur nach Bedarf. Auf Wunsch kann ein dedizierter Server bzw. eine dedizierte Umgebung eingerichtet werden.
Wichtiger Hinweis
Der konkrete Anbieter sowie der genaue Umfang der § 203- und Beschlagnahme-Regelungen werden im Enterprise-Vertrag verbindlich festgelegt. Der volle Schutz besteht nur bei ausschließlicher Nutzung der dafür vorgesehenen, deutsch bzw. vertraulich gehosteten Modelle; optionale Modelle mit weltweiter Verarbeitung werden in diesem Setup nicht eingesetzt.
So kommen Sie an das Enterprise-Setup
Das Enterprise-Setup wird individuell konfiguriert und vertraglich gesondert vereinbart. Bitte vereinbaren Sie ein Gespräch über privatai.com/contact.
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