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Enterprise — Deutschland-Hosting für Berufsgeheimnisträger

Unverbindliche Produktinformation. Rechte und Pflichten entstehen ausschließlich durch den individuell geschlossenen Enterprise-Vertrag. Das Enterprise-Setup wird gesondert vereinbart und ist nicht Bestandteil der Standard-Tarife. Stand: Juli 2026

Für wen

Für Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u. a.) und andere Organisationen mit erhöhten Vertraulichkeits- und Beschlagnahmeschutz-Anforderungen. „Geheimnisschutzdaten" bezeichnet dabei die fremden Geheimnisse, die der beruflichen Schweigepflicht des Kunden unterliegen (vgl. die Verpflichtungserklärung nach § 203 StGB, Anlage 4 zum AVV).

Was das Enterprise-Setup zusätzlich bietet

  1. Deutsches Hosting der KI-Inferenz. Die Modelle werden in einem deutschen Rechenzentrum betrieben – nicht in Frankreich. Keine Speicherung, kein Training, keine Einsehbarkeit der Eingaben und Ausgaben. Der konkrete Anbieter wird je nach Anforderung gewählt (deutsches Hosting bzw. Confidential Computing) und im Enterprise-Vertrag verbindlich benannt.
  2. § 203 StGB — Berufsgeheimnis. Der eingesetzte Unterauftragsverarbeiter verpflichtet sich vertraglich zur Wahrung der Geheimnisschutzdaten, verpflichtet seine Mitarbeitenden auf § 203 Abs. 4 StGB und gibt diese Zusage die Verarbeitungskette hinunter weiter. Zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Anbieters (Anlage 4 zum AVV) entsteht so eine durchgängige vertragliche § 203-Kette.
  3. Umgang mit Beschlagnahmesituationen (§ 97 Abs. 2 StPO). Der Beschlagnahmeschutz für Daten bei Dienstleistern ist gesetzlich nicht abschließend geklärt. Im Enterprise-Vertrag wird deshalb das Verhalten vertraglich festgelegt: Geheimnisschutzdaten werden nicht freiwillig herausgegeben; gegen Beschlagnahmen wird, soweit rechtlich möglich, Widerspruch eingelegt, und der Kunde wird unverzüglich benachrichtigt, soweit gesetzlich zulässig. Ob im Einzelfall ein Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 2 StPO besteht, hängt von den Umständen ab und wird nicht zugesichert.
  4. Dedizierte Infrastruktur nach Bedarf. Auf Wunsch kann ein dedizierter Server bzw. eine dedizierte Umgebung eingerichtet werden.

Wichtiger Hinweis

Der konkrete Anbieter sowie der genaue Umfang der § 203- und Beschlagnahme-Regelungen werden im Enterprise-Vertrag verbindlich festgelegt. Der volle Schutz besteht nur bei ausschließlicher Nutzung der dafür vorgesehenen, deutsch bzw. vertraulich gehosteten Modelle; optionale Modelle mit weltweiter Verarbeitung werden in diesem Setup nicht eingesetzt.

So kommen Sie an das Enterprise-Setup

Das Enterprise-Setup wird individuell konfiguriert und vertraglich gesondert vereinbart. Bitte vereinbaren Sie ein Gespräch über privatai.com/contact.

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